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Radwegnutzung für Kinder

In Deutschland ist die Nutzung von Radwegen und Bürgersteigen durch Kinder klar geregelt. Hier eine Übersicht, wann und wie Kinder Radwege und Bürgersteige nutzen dürfen, basierend auf den gesetzlichen Vorgaben:

Aspekt Radweg Bürgersteig
Gesetzliche Grundlage Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) § 2 Abs. 4 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) § 25 Abs. 3
Nutzung durch Kinder Kinder unter 8 Jahren dürfen Radwege benutzen, auch ohne Fahrradführerschein. Kinder bis zum vollendeten 8. Lebensjahr dürfen den Bürgersteig benutzen.
Ab wann dürfen Kinder Radwege nutzen? Ab dem vollendeten 8. Lebensjahr müssen Kinder den Radweg benutzen, wenn dieser vorhanden ist. Kinder bis 8 Jahre dürfen den Bürgersteig benutzen.
Ab wann dürfen Kinder Bürgersteige nutzen? Wenn kein Radweg vorhanden ist oder der Radweg für Kinder nicht geeignet ist, können sie auf der Straße fahren, jedoch sollten sie hierbei besonders geschützt werden. Kinder bis 8 Jahre dürfen den Bürgersteig benutzen.
Fahrradführerschein Ab dem 9. Lebensjahr müssen Kinder, die Rad fahren, auf dem Radweg fahren (mit Fahrradführerschein). Kein direkter Zusammenhang mit dem Fahrradführerschein.

Zusätzliche Hinweise:

  • Kinder, die den Fahrradführerschein bestanden haben (ab 9 Jahren), müssen in der Regel den Radweg nutzen, wenn dieser vorhanden ist, auch wenn der Bürgersteig benutzbar wäre.
  • Wenn der Radweg durch bauliche oder verkehrstechnische Gegebenheiten unsicher ist, gibt es Ausnahmen, in denen auch Kinder ab 8 Jahren auf der Fahrbahn fahren dürfen.

Zusammenfassung:

  • Kinder unter 8 Jahren dürfen auf dem Bürgersteig fahren.
  • Ab 8 Jahren müssen sie Radwege benutzen, wenn vorhanden.
  • Kinder unter 9 Jahren ohne Fahrradführerschein dürfen auch auf Radwegen fahren.

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